1. Mit der Unterschrift unter den Vertrag für ein Shooting reserviert der Kunde den Termin (Tag und Uhrzeit) und den Ort, an dem der Fotograf die vertraglich vereinbarte Leistung erbringt. Ein bestimmter Termin gilt so lange nicht als reserviert, bis der entsprechende Vertrag durch den Kunden unterzeichnet ist und eine Anzahlung nach Erhalt der entsprechenden Rechnung beglichen ist. Der Restbetrag ist fällig am Tag des Shootings und kann vom Kunden per EC-Karte oder bar im Studio der Fotografin beglichen werden. Bei Neugeborenen-Shootings ist der Betrag des Basis-Packs fällig am Tag des Shootings und kann vom Kunden per EC-Karte oder bar im Studio der Fotografin beglichen werden.

2. Mit der Unterschrift unter den Vertrag sowie des Eingangs der Anzahlung reserviert die Fotografin das vertraglich vereinbarte Datum zur Ausführung der Fotoarbeiten und sichert zu, keine weiteren Aufträge für diesen Zeitpunkt anzunehmen. Der Termin ist auch für den Kunden verbindlich. Erfolgt im Moment der Reservierung keine Terminvereinbarung, sagen beide Parteien zu, gemeinsam zu einem späteren Zeitpunkt einen geeigneten Termin zu vereinbaren. Findet das Shooting auf Verschulden des Kunden (z.B. Versäumnis der Terminvereinbarung, kurzfristige Absage bis 4 Tage vor dem Termin) nicht statt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Anzahlung.

3. Die Fotografin wird eine Kopie der Arbeiten als BACKUP auf einem Backup-Medium aufbewahren (DVD oder anderes geeignetes Speichermedium). Aufgrund der Tatsache, dass jedes Speichermedium mit der Zeit seine Nutzbarkeit verlieren kann, übernimmt die Fotografin keine Haftung für den Verlust dieser Backup-Daten im Zeitablauf. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, eine Kopie der Arbeit anzufordern. Voraussetzung hierfür ist die Übernahme der Kosten der Kopie durch den Kunden sowie die Verfügbarkeit der Daten. 

4. Die Fotografin ist berechtigt, die Aufnahmen zu bearbeiten, verändern und zu retuschieren. Der Kunde erklärt, dass die Teilnehmer des Shootings einverstanden sind, fotografiert zu werden.

5. Mit der Auswahl der Variante „mit Einverständnis“ mit Preisnachlass stimmt der Kunde zu, dass die Fotografin die Fotoarbeiten für eigene werbliche Zwecke in gedruckten oder digitalen Medien einsetzen kann. Sollte der Kunde das Einverständnis später widerrufen, wird der Betrag ohne Nachlass fällig.

6. Neugeborenen-Shootings müssen bis spätestens zum 12. Lebenstag stattfinden, ein Termin in diesem Zeitraum wird zwischen der Fotografin und den Eltern vereinbart. Hierzu macht die Fotografin einen Terminvorschlag. Das Shooting findet vormittags statt (Montag – Freitag). Um die Terminvereinbarung zu ermöglichen, ist es notwendig, dass die Eltern sich spätestens am 3. Tag nach der Geburt mit der Fotografin in Verbindung setzen. Kann der Termin aufgrund verspäteter Kontaktaufnahme nicht innerhalb dieses Zeitraums stattfinden oder verschieben die Eltern den Termin auf einen späteren Zeitpunkt, liegt es im Ermessen der Fotografin, das Shooting durchzuführen oder eine Alternative anzubieten. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung in Form des Preises für das Basis-Shooting besteht in diesem Fall nicht. Ausgenommen hiervon ist höhere Gewalt wie z.B. Krankheit des Babys oder längerer Krankenhausaufenthalt. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung zu belegen. Findet das Neugeborenen-Shooting auf Wunsch der Eltern nach dem 12. Lebenstag statt und ist nach Ablauf von 60 Minuten kein Shooting möglich, da das Baby zu unruhig ist, wird das Shooting abgebrochen und ein Gutschein i.H.v. 70% des Basispreises ausgestellt, der vom Kunden innerhalb von 3 Jahren verwendet werden kann. Gleiches gilt, wenn der Kunde zum vereinbarten Shooting nicht erscheint oder den Termin weniger als 4 Tage vor dem Shooting absagt.

7. Die Fotoarbeiten werden dem Kunden online in einer passwortgeschützten Galerie zur Auswahl zugänglich gemacht. Der Abschluss der Auswahl ist der Fotografin über die Galeriesoftware oder per E-mail anzuzeigen. Die Auswahl gilt als verbindliche Bestellung der ausgewählten Fotos als digitale Bilddateien und FineArt-Print zu den vertraglich vereinbarten Preisen. Die Abzüge werden spätestens 5 Wochen nach dem Shooting auf dem Postweg zugesandt. Gleichzeitig werden die digitalen Bilddateien als Download in der passwortgeschützten Galerie zur Verfügung gestellt.

8. Die Fotografin übergibt die endgültigen Fotoarbeiten in dem in diesem Vertrag festgelegten Format. Falls der Kunde weitere gedruckte Kopien der Fotoarbeiten möchte, werden diese gegen Aufpreis gemäß der Größe des Fotos und der Preisliste des Fotografen zur Verfügung gestellt. Die Fotografin schließt ausdrücklich jede Haftung / Verantwortung für Modifikationen an den Fotoarbeiten aus, die nach der Übergabe an den Kunden vorgenommen werden.

9. Die Fotografin behält alle Rechte an den Fotoarbeiten. Die dem Kunden übergebenen Fotos sind ausschließlich zu seinem persönlichen Gebrauch bestimmt.

10. Die Datenschutzerklärung zur Verarbeitung von persönlichen Daten kann auf der Homepage unter Datenschutz – meinkleinerspatz.de eingesehen werden. Mit der Zustimmung zu den AGB erklärt der Kunde, dass er die Datenschutzerklärung gelesen hat und der Übermittlung von Daten zustimmt.

11. Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin, Neuwied.

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